Hinter unserem Betrieb steht Oliver M. Eickelmann – Techniker, Sachkundiger und Fachbuchautor. Zu seinen Büchern →

FAQ Gasprüfung für Vereine: Gasgrill, Bräter, Heizstrahler

Häufige Fragen zur Prüfung von Gasgeräten für Vereine, Vereinsfeste und Ehrenamtliche: Pflichten des Vorstands, Prüffristen, Unfallversicherung und Kosten. Grundlage sind Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1 und SGB VII im Originaltext.

Muss ein Verein seine Gasgeräte prüfen lassen?

Sobald ein Verein Helferinnen und Helfer an Gasgrill, Bräter oder Heizstrahler arbeiten lässt, trägt er Verantwortung für deren Sicherheit. Die Betriebssicherheitsverordnung stellt in § 2 Absatz 4 neben Beschäftigten auch „sonstige Personen“ gleich, sofern sie Arbeitsmittel verwenden. Nach DGUV Vorschrift 1 gelten die staatlichen Schutzmaßnahmen auch für Versicherte, die keine Beschäftigten sind. Für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 2 Jahre vor.

Sind ehrenamtliche Helfer unfallversichert?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wer für einen Verein wie ein Beschäftigter tätig wird, ist nach § 2 Absatz 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB VII freiwillig versichert werden, den Antrag kann auch der Verein oder sein Verband stellen. Klären Sie das am besten mit Ihrem Unfallversicherungsträger oder Ihrem Dachverband.

Was muss der Vorstand außer der Prüfung tun?

Nach DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer, im Verein also der Vorstand, die Gefährdungen beurteilen und dokumentieren (§ 3). Außerdem muss er die Helfer über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen, bei Bedarf wiederholt, mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung dokumentieren (§ 4). Eine geprüfte Anlage ist dafür die Grundlage.

Passend dazu

GOK Schlauchbruchsicherung SBS/MA, 50 mbar – wird zwischen Druckregler und Gasschlauch montiert und sperrt das Gas, wenn der Schlauch beschädigt wird oder sich löst. Nach dem Auslösen per Druckknopf wieder freigeben. Für vorhandene Regler ohne eingebaute Schlauchbruchsicherung.

Bei Amazon ansehen*

Wie oft müssen die Geräte geprüft werden?

Ortsveränderliche Flüssiggasanlagen, also Gasgeräte, die an wechselnden Orten aufgestellt werden, sind laut Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 3 Abschnitt 2, Tabelle 1) alle 2 Jahre zu prüfen. Hinzu kommt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen.

Welche Geräte prüfen Sie?

Wir prüfen ortsveränderliche Gasgeräte wie Gasgrills, Bräter, Hockerkocher, Heizstrahler und Wärmegeräte, jeweils mit Druckregler, Schlauch und Gasflasche. Auch Verkaufswagen oder Anhänger, die der Verein nutzt, prüfen wir.

Passend dazu

GOK Gasregler 50 mbar mit Manometer, für Gewerbe und Privat – 1,5 kg/h, Made in Germany. Mit dem Manometer lässt sich die Dichtheit zwischendurch kontrollieren. Anschlussdruck vorher am Typenschild des Geräts prüfen.

Bei Amazon ansehen*

Was kostet die Prüfung für Vereine?

Beim Sammeltermin vor der Saison kostet das erste Gerät 39 €, jedes weitere 15 €. Die Anfahrt im Kreis Olpe ist inklusive. Alle Preise sind Endpreise, gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.

Wie läuft ein Sammeltermin ab?

Sie sammeln alle Gasgeräte des Vereins an einem Ort, zum Beispiel im Vereinsheim oder Lager, mit Reglern, Schläuchen und mindestens einer gefüllten Gasflasche. Wir prüfen alles an einem Termin. Jedes Gerät erhält eine Prüfbescheinigung nach DGUV Grundsatz 310-005.

Wer verlangt den Prüfnachweis beim Vereinsfest?

Ordnungsämter und Feuerwehren verlangen bei Vereinsfesten meist einen gültigen Prüfnachweis, oft auch der Veranstalter oder die Gemeinde. Bewahren Sie die Bescheinigungen deshalb gesammelt auf, und nehmen Sie Kopien zum Fest mit.

Wie lange müssen wir die Prüfbescheinigungen aufbewahren?

Laut Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 3 Abschnitt 2 Nr. 4.2) sind die Prüfaufzeichnungen über die gesamte Verwendungsdauer der Anlage aufzubewahren, also so lange, wie der Verein das Gerät nutzt.

Wir haben nur einen kleinen Grill mit einer Flasche – gilt das auch?

Die Betriebssicherheitsverordnung macht in Anhang 3 Abschnitt 2 keine ausdrückliche Ausnahme für Anlagen mit nur einer Gasflasche. Gerade einfache Geräte sind oft alt, und Schläuche und Regler werden selten kontrolliert. Lassen Sie im Zweifel prüfen, dann sind Sie und Ihre Helfer auf der sicheren Seite.

Passend dazu

Lecksuchspray LIQUI MOLY – nach jedem Flaschenwechsel auf die Verschraubung sprühen: Bläschen zeigen eine Undichtheit. Ersetzt keine Prüfung, gibt aber Sicherheit auf dem Platz.

Bei Amazon ansehen*

Beraten Sie uns auch vor dem Fest?

Ja. Bei Fragen rund um Gasanlagen bei Vereinsfesten, zum Beispiel zur Aufstellung, zum Flaschenwechsel oder zu Auflagen, beraten wir Sie gern. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp.

Wo sind Sie im Einsatz?

Im Kreis Olpe ist die Anfahrt beim Vereins-Sammeltermin inklusive. Darüber hinaus prüfen wir im Umkreis von rund 30 km um Olpe, im Märkischen Kreis, im Siegerland und im Oberbergischen.

Termin vereinbaren: Telefon oder WhatsApp 01551 / 1030283 · kontakt@gascheck.org · Gewerbliche Gasprüfung · FAQ Wohnwagen & Wohnmobil

Rechtsgrundlagen (Originaltext): § 60 StVZO, § 2 BetrSichV, BetrSichV Anhang 3 Abschnitt 2, DGUV Vorschrift 1, § 2 und § 6 SGB VII. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Ihr Unfallversicherungsträger, die Behörde oder der Veranstalter.

* Hinweis: Die Produktlinks führen zu Amazon. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. Für Sie ändert sich der Preis nicht.

Nach oben scrollen