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Gasprüfung für Vereine · DGUV Regel 110-010

Gasprüfung für Vereine und Vereinsfeste

Schützenfest, Weihnachtsmarkt, Sportfest oder Dorffest: Fast immer laufen Gasgrill, Bräter, Fritteuse oder Heizstrahler mit Flüssiggas. Die Ehrenamtlichen geben sich große Mühe – aber wann die Gasanlage zuletzt geprüft wurde, weiß oft niemand.

  • Alle Gasgeräte des Vereins an einem Termin
  • Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005
  • Beratung für Vereine und Ehrenamtliche

Vereinspreise

  • Erstes Gerät39 €
  • Jedes weitere Gerät15 €
  • Anfahrt im Kreis Olpeinklusive
Aus der Praxis

Was wir bei Vereinsfesten sehen

Häufige Mängel

  • Schläuche, die alt, rissig oder porös sind
  • Gasflaschen, die ungesichert, unter Tischen oder in Zelten stehen
  • veraltete Druckregler und fehlende Schlauchbruchsicherungen
  • kein Feuerlöscher in Reichweite
  • keine Prüfbescheinigung

Was die Regeln sagen

Für gewerblich genutzte Flüssiggasanlagen gilt die DGUV Regel 110-010. Danach prüft eine zur Prüfung befähigte Person die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend. Ortsveränderliche Anlagen und Anlagen in oder an Fahrzeugen sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen. Die Prüfaufzeichnung gehört an die Verwendungsstelle oder in ihre Nähe.

Ein Gesetz, das jedes Vereinsfest pauschal zum Gewerbe erklärt, gibt es nicht. Wir raten Vereinen aber, ihre Anlagen genauso zu behandeln wie gewerbliche. Kommunale Merkblätter für Veranstaltungen verlangen häufig eine Prüfbescheinigung, ohne zwischen Gewerbe und Verein zu unterscheiden.

Haftung

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Kommt es ohne Prüfnachweis zu einem Unfall, können Regressforderungen gegen den Verein, den Vorstand oder die Helfer drohen. Dazu kommt eine Lücke, die viele überrascht: Mitglieder, die im Rahmen ihrer Vereinspflichten beim Fest helfen, sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Helfer, die nicht Mitglied sind, gelten dagegen meist als „Wie-Beschäftigte“ und sind versichert.

Zum Abhaken

Checkliste für Vorstände

  1. Alle Gasgeräte des Vereins erfassen: Grills, Bräter, Fritteusen, Heizstrahler, Kocher.
  2. Prüfnachweise suchen. Fehlt einer oder ist er älter als 2 Jahre, vor dem nächsten Fest prüfen lassen.
  3. Schläuche ansehen: Risse, Brüchigkeit oder Aufquellen sind ein Grund zum Austausch. Schläuche und Druckregler aus Gummi spätestens nach 10 Jahren erneuern.
  4. Schläuche kurz halten: grundsätzlich höchstens 0,4 m, längere nur mit zusätzlicher Sicherung, zum Beispiel einer Schlauchbruchsicherung.
  5. Flaschen vorrangig im Freien aufstellen: aufrecht, standsicher auf ebener Fläche, gegen Umfallen gesichert (33-kg-Flaschen immer), geschützt vor Beschädigung und unbefugtem Zugriff, mit Abstand zu Heizgeräten (0,70 m ohne Strahlungsschutz). Im Zelt oder Verkaufsstand nur als begründete Ausnahme – dort zählen angeschlossene und bereitgehaltene Flaschen zusammen.
  6. Geeigneten Feuerlöscher bereitstellen und die Helfer im Umgang damit unterweisen – das verlangt die DGUV Regel 110-010 (Abschnitt 4.1) von jedem Betrieb. Wird frittiert, verlangen kommunale Merkblätter zusätzlich einen Fettbrandlöscher.
  7. Bei Leihgeräten den Prüfnachweis vom Verleiher verlangen.
Ablauf

So läuft die Prüfung für Vereine

Wir kommen zum Vereinsheim oder zum Festplatz und prüfen alle Gasgeräte des Vereins an einem Termin. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005.

Wir prüfen bei Vereinen im ganzen Kreis Olpe – in Olpe, Attendorn, Lennestadt, Drolshagen, Wenden, Finnentrop und Kirchhundem –, in Siegen und im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Märkischen Kreis, etwa in Meinerzhagen und Lüdenscheid.

Vereine (Sammeltermin)Preis
Erstes Gerät39 €
Jedes weitere Gerät am selben Termin15 €
Anfahrt im Kreis Olpeinklusive
Anfahrt außerhalb des Kreises Olpe über 20 km0,50 €/km

Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Weitere Preise in der Preisliste gewerblich.

Beratung für Vereine: Vereine und Ehrenamtliche beraten wir gern – telefonisch, per WhatsApp oder bei einem Vereinsabend.

Qualifikation

Unsere Qualifikation

  • Sachkundiger für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Sachkundigen-Nr. SK260004)
  • Lehrgang „Prüfen von gewerblichen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen sowie ortsveränderlichen Einflaschenanlagen im Freien, Bereiche Gastronomie und Schaustellergewerbe“, ZKF mit BGN, Friedberg, 12. Oktober 2026, erfolgreich abgeschlossen
  • Staatlich geprüfter Techniker der Elektrotechnik und Kfz-Elektriker
Häufige Fragen

Gasprüfung für Vereine – gut zu wissen

Gilt die Prüfpflicht auch für Vereine?

Die DGUV Regel 110-010 richtet sich an Unternehmer. Ein Verein mit Beschäftigten ist Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung. Unabhängig davon raten wir jedem Verein, seine Anlagen wie gewerbliche prüfen zu lassen – kommunale Merkblätter für Veranstaltungen verlangen häufig eine Prüfbescheinigung.

Wie oft muss geprüft werden?

Vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle 2 Jahre für ortsveränderliche Anlagen und Anlagen in oder an Fahrzeugen. Außerdem nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel nach mehr als einem Jahr Betriebsunterbrechung.

Wo muss die Prüfbescheinigung sein?

An der Verwendungsstelle oder in ihrer Nähe – beim Fest also am Stand.

Wann müssen Schläuche und Regler getauscht werden?

Schläuche und Druckregler aus Gummi spätestens nach 10 Jahren, bei Rissen, Brüchigkeit oder Aufquellen sofort.

Was ist mit geliehenen Grills und Heizstrahlern?

Lassen Sie sich vom Verleiher den Prüfnachweis zeigen. Fehlt er, sollte das Gerät vor dem Einsatz geprüft werden.

Sind helfende Vereinsmitglieder versichert?

Mitglieder, die im Rahmen ihrer Vereinspflichten helfen, sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Helfer, die nicht Mitglied sind, gelten meist als „Wie-Beschäftigte“ und sind über die Berufsgenossenschaft versichert.

Termin für Ihren Verein

Schreiben Sie uns kurz, welche Gasgeräte Ihr Verein hat und wo sie stehen. Wir melden uns und vereinbaren einen Sammeltermin.

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Telefon / WhatsApp01551 / 1030283
TermineNach Vereinbarung
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