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FAQ gewerbliche Gasprüfung: Imbisswagen, Foodtruck, Schausteller

Häufige Fragen zur Prüfung gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen in Imbisswagen, Foodtrucks, Verkaufsanhängern und Schaustellerfahrzeugen sowie von Gasgeräten auf Märkten und Festen. Grundlage sind § 60 StVZO und die Betriebssicherheitsverordnung im Originaltext.

Muss die Gasanlage im Imbisswagen oder Foodtruck geprüft werden?

Ja. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken verweist § 60 Absatz 2 StVZO auf die Prüfpflichten der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2). Das Ergebnis wird nach dem DGUV Grundsatz 310-003 aufgezeichnet.

Wie oft muss geprüft werden?

Laut Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 3 Abschnitt 2, Tabelle 1: Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen alle 2 Jahre, ortsveränderliche Flüssiggasanlagen ebenfalls alle 2 Jahre, ortsfeste Flüssiggasanlagen alle 4 Jahre. Jährlich zu prüfen sind Anlagen mit Gasverbrauchseinrichtungen in Räumen unter Erdgleiche und flüssiggasbetriebene Räucheranlagen.

Wann ist die erste Prüfung fällig?

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen, zum Beispiel nach einem Umbau. Geprüft wird auf sichere Installation und Aufstellung sowie auf Dichtheit und sichere Funktion.

Welche Anlagen fallen darunter?

Anlagen in und an Fahrzeugen wie Imbiss- und Verkaufswagen, Foodtrucks, Verkaufsanhänger und Schaustellerfahrzeuge. Dazu gehören auch ortsveränderliche Anlagen, also Gasgeräte, die an wechselnden Orten aufgestellt werden, zum Beispiel Gasgrill, Bräter, Hockerkocher oder Heizstrahler auf Märkten und Festen.

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Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne von § 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Ein Prüfsachverständiger ist für diese Anlagen nicht vorgeschrieben. Unser Prüfer ist Sachkundiger nach DVGW G 607 und hat den Lehrgang von ZKF und BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) für gewerbliche Flüssiggasanlagen absolviert.

Welche Bescheinigung bekomme ich?

Für Fahrzeuge erhalten Sie eine Prüfbescheinigung nach DGUV Grundsatz 310-003, für einzelne ortsveränderliche Gasgeräte nach DGUV Grundsatz 310-005. Die Prüfaufzeichnungen müssen Sie laut Betriebssicherheitsverordnung über die gesamte Verwendungsdauer der Anlage aufbewahren.

Wer will den Prüfnachweis sehen?

Häufig fragen Ordnungsamt, Feuerwehr oder Veranstalter vor einem Markt oder Fest nach einem gültigen Prüfnachweis. Halten Sie die Bescheinigung deshalb immer griffbereit im Fahrzeug.

Was kostet die gewerbliche Gasprüfung?

Fahrzeuge nach DGUV Grundsatz 310-003 kosten mobil inklusive Anfahrt bis 20 km 95 €, am Standort Olpe 85 €. Die Erstprüfung vor Inbetriebnahme oder nach einem Umbau gibt es ab 140 €. Einzelne Gasgeräte nach DGUV Grundsatz 310-005 kosten 59 € inklusive Anfahrt bis 20 km, jedes weitere Gerät am selben Termin 25 €. Ein Marktstand mit mehreren Geräten an einer Gasversorgung kostet 65 €. Alle Preise sind Endpreise, gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.

Bieten Sie Prüftage für Märkte und Feste an?

Ja. Für Veranstalter von Märkten, Kirmes oder Stadtfesten prüfen wir an einem Termin alle Stände: 75 € je Fahrzeug, 20 € je Einzelgerät, ab 5 Prüfungen ohne Anfahrtskosten. Gern prüfen wir direkt am Aufbautag auf dem Platz.

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Was kostet es zusätzlich?

Für Anfahrt über 20 km berechnen wir 0,50 € pro km, für ein neues Prüfbuch 15 €. Die Nachprüfung nach unserer Kleinreparatur ist kostenfrei, nach Fremdreparatur kostet sie 35 €. Mehraufwand wie Lecksuche rechnen wir mit 15 € je angefangene 15 Minuten ab. Kurzfristig, also unter 48 Stunden vor der Veranstaltung, oder an Sonn- und Feiertagen kommen 30 € dazu. Material wie Regler und Schläuche berechnen wir nach Verbrauch.

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Was muss ich zur Prüfung vorbereiten?

Halten Sie bitte das Prüfbuch und bisherige Prüfbescheinigungen bereit, falls vorhanden, außerdem eine gefüllte Gasflasche. Alle Gasgeräte, Regler und Schläuche sollten zugänglich sein. Ein Foto vom Typenschild oder der Anlage per WhatsApp hilft uns bei der Vorbereitung.

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Wo prüfen Sie?

Mobil im Umkreis von rund 30 km um Olpe, im Kreis Olpe, im Märkischen Kreis, im Siegerland und im Oberbergischen, oder an unserem Standort in Olpe. Weitere Orte auf Anfrage.

Termin vereinbaren: Telefon oder WhatsApp 01551 / 1030283 · kontakt@gascheck.org · Gewerbliche Gasprüfung · FAQ Wohnwagen & Wohnmobil

Rechtsgrundlagen (Originaltext): § 60 StVZO, § 2 BetrSichV, BetrSichV Anhang 3 Abschnitt 2, DGUV Vorschrift 1, § 2 und § 6 SGB VII. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Ihr Unfallversicherungsträger, die Behörde oder der Veranstalter.

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