Fachbegriffe rund um Flüssiggas und die Gasprüfung – kurz und verständlich erklärt.
- Flüssiggas (LPG)
- Propan, Butan oder ein Gemisch daraus. Unter Druck flüssig, beim Austreten gasförmig. Schwerer als Luft – es sammelt sich am Boden, in Mulden und Kellern.
- DVGW G 607
- Technische Regel des DVGW für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen zu Wohnzwecken, z. B. Wohnwagen und Wohnmobil. Grundlage für die Prüfung durch einen Sachkundigen.
- § 60 StVZO
- Vorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur wiederkehrenden Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Frist: 24 Monate.
- BetrSichV
- Betriebssicherheitsverordnung. Regelt die Prüfung gewerblich genutzter Anlagen, z. B. in Imbisswagen, Foodtrucks oder bei Vereinsfesten mit Ehrenamtlichen. Prüffristen in Anhang 3 Abschnitt 2.
- Befähigte Person
- Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die Kenntnisse für die Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).
- Prüfbescheinigung, Prüfbuch, Plakette
- Nachweise der Prüfung. Die Bescheinigung dokumentiert Ergebnis und Datum, das Prüfbuch die Anlage und ihre Prüfungen, die Plakette zeigt die nächste Fälligkeit.
- Dichtheitsprüfung
- Messung, ob die Gasleitungen dicht sind. Erfolgt mit Prüfgerät und Prüfdruck über einen festgelegten Zeitraum.
- Druckregler
- Senkt den Flaschendruck auf den gleichmäßigen Betriebsdruck der Geräte.
- Schlauchbruchsicherung
- Sperrt die Gaszufuhr selbsttätig, wenn ein Schlauch abreißt oder platzt und zu viel Gas ausströmt.
- Crash-Sensor
- Sicherheitseinrichtung am Druckregler, die bei einem Aufprall die Gaszufuhr unterbricht. Sie ermöglicht den Heizbetrieb während der Fahrt.
- Zündsicherung
- Sperrt das Gas an Herd, Heizung oder Kühlschrank, wenn die Flamme erlischt.
- Abgasführung
- Kamin und Leitungen, die die Abgase der Heizung oder des Boilers ins Freie führen. Undichtigkeiten können Kohlenmonoxid in den Wohnraum bringen.
- Kohlenmonoxid (CO)
- Farb-, geruch- und geschmackloses giftiges Gas, entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Erste Anzeichen: Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit.
- CO-Melder nach DIN EN 50291-2
- Kohlenmonoxid-Warnmelder; Teil 2 der Norm gilt für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Boote.
- Lecksuchspray
- Schaumbildendes Mittel, das an undichten Stellen Blasen zeigt. Nach jedem Flaschenwechsel am Anschluss verwenden – nie mit offener Flamme prüfen.
- Ortsveränderlich / ortsfest
- Ortsveränderliche Anlagen werden bewegt (z. B. Gasgrill, Heizstrahler am Festzelt), ortsfeste sind fest installiert. Die BetrSichV nennt unterschiedliche Prüffristen.
- DGUV-Informationen
- Schriften der gesetzlichen Unfallversicherung, z. B. zur Prüfung von Flüssiggasanlagen und zum Umgang mit Flüssiggas im gewerblichen Bereich.
- Gasflaschenkasten
- Abgeschlossenes Fach für die Flaschen im Wohnwagen, mit Lüftungsöffnung im Boden nach außen. Die Öffnung darf nie zugestellt werden, und zum Wohnraum muss der Kasten dicht sein – siehe Mangel des Monats.
Weitere Antworten finden Sie in den FAQ Wohnwagen & Wohnmobil, den FAQ gewerbliche Gasprüfung und im Ratgeber Gasflaschen transportieren und lagern.
