Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Gasprüfung nach DVGW G 607 für Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime. Rechtsgrundlage sind § 60 und § 72 StVZO in der seit dem 19. Juni 2025 geltenden Fassung.
Ist die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile Pflicht?
Ja. Seit dem 19. Juni 2025 regelt § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Prüfpflicht. Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge müssen Flüssiggasanlagen, die nicht dem Antrieb dienen, nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 prüfen lassen. Das betrifft Wohnwagen und Wohnmobile gleichermaßen, die Kosten trägt der Halter.
Wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?
Die Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme fällig, nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage und danach regelmäßig alle 24 Monate. Laut § 60 StVZO endet die Frist mit Ablauf des 24. Monats.
Mein Fahrzeug wurde vor dem 19. Juni 2025 zugelassen – was gilt?
Die Übergangsregel steht in § 72 Absatz 16 StVZO. Wurde die Anlage schon nach G 607 (Fassung August 2022) geprüft, ist die nächste Prüfung 24 Monate nach dieser Prüfung fällig. Wurde sie noch nicht nach dieser Fassung geprüft, hätte die erste Prüfung bis zum 19. Juni 2025 erfolgen müssen. Dann sollten Sie die Prüfung jetzt nachholen.
Gehört die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung (HU)?
Nein, die Gasprüfung nach § 60 StVZO ist eine eigene Prüfung mit eigener Frist. Sie wird unabhängig vom HU-Termin fällig. Wir prüfen mobil bei Ihnen, dafür müssen Sie nicht zur Prüfstelle fahren.
Was wird bei der Gasprüfung geprüft?
Wir prüfen die gesamte Flüssiggasanlage: Dichtheit von der Gasflasche über Druckregler und Schläuche bis zu den Geräten, Rohrleitungen und Absperrventile, Befestigung und Verlegung. Herd, Kühlschrank, Heizung und Boiler nehmen wir in Betrieb und kontrollieren Zündung, Flammenbild, Zündsicherung und Abgasführung. Zusätzlich messen wir das Abgas (CO-Messung).
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Bei Amazon ansehen*Was kostet die Gasprüfung?
Die mobile Prüfung kostet 69 € inklusive Anfahrt bis 20 km, am Standort Olpe 59 €. Kleine Mängel beheben wir ohne Arbeitslohn, dann zahlen Sie nur das Material. Alle Preise sind Endpreise, gemäß § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer.
Wie lange dauert die Prüfung?
Rechnen Sie mit 30 bis 60 Minuten. Das hängt davon ab, wie viele Gasgeräte eingebaut sind und in welchem Zustand die Anlage ist.
Was muss ich zur Prüfung vorbereiten?
Halten Sie bitte das Prüfbuch bereit, falls vorhanden, außerdem eine gefüllte Gasflasche. Die Gasgeräte sollten frei zugänglich sein. Schicken Sie uns gern vorher ein Foto vom Typenschild.
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Truma LevelCheck – Für die Prüfung brauchen wir eine gefüllte Gasflasche. Der LevelCheck zeigt per Ultraschall, wie viel Gas noch drin ist.
Bei Amazon ansehen*Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Kleine Mängel beheben wir direkt bei der Prüfung, zum Beispiel einen Regler oder Schlauch tauschen. Danach prüfen wir kostenfrei nach. Größere Arbeiten an der Gasanlage übernimmt ein Fachbetrieb.
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Lecksuchspray LIQUI MOLY – Nach dem Flaschenwechsel einfach auf die Verschraubung sprühen: Bläschen zeigen eine Undichtheit. Ersetzt keine Prüfung, gibt aber Sicherheit zwischendurch.
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Ja. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Prüfbescheinigung für Ihr Prüfbuch und die Prüfplakette für das Fahrzeug.
Wo prüfen Sie?
Wir prüfen mobil im Umkreis von rund 30 km um Olpe: bei Ihnen zu Hause, auf dem Stellplatz oder im Winterlager. Das umfasst den Kreis Olpe, den Märkischen Kreis, das Siegerland und das Oberbergische, zum Beispiel Attendorn, Drolshagen, Wenden, Lennestadt, Meinerzhagen, Lüdenscheid, Siegen, Kreuztal, Freudenberg, Gummersbach und Reichshof. Alternativ kommen Sie zu unserem Standort in Olpe.
Prüfen Sie auch Mobilheime?
Ja, wir prüfen auch Flüssiggasanlagen in Mobilheimen. § 60 StVZO gilt zwar nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge, ein stationäres Mobilheim ohne Zulassung fällt also nicht darunter. Viele Campingplätze und Versicherungen verlangen aber trotzdem einen gültigen Prüfnachweis.
Was gilt für Imbisswagen und Foodtrucks?
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken gelten nach § 60 Absatz 2 StVZO die Prüfpflichten der Betriebssicherheitsverordnung. Das Ergebnis wird nach dem DGUV Grundsatz 310-003 aufgezeichnet. Auch diese Prüfung bieten wir an, Details finden Sie in den FAQ zur gewerblichen Gasprüfung. Für Vereine gibt es eigene FAQ für Vereine.
Termin vereinbaren: Telefon oder WhatsApp 01551 / 1030283 · E-Mail kontakt@gascheck.org · zur Startseite · gewerbliche Gasprüfung
Für Reisen ins Ausland
Diese Artikel halten wir aus der Praxis für sinnvoll. Sie ersetzen keine Gasprüfung nach G 607, machen den Alltag mit Gas aber sicherer und bequemer.
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